Liebe Schwestern, liebe Brüder,
nachdem wir in den vergangenen Wochen die Gottesdienste nichtöffentlich gefeiert haben, wird es ab dem 9. Mai 2020 wieder möglich sein, diese unter Einhaltung bestimmter Regeln und Auflagen in unseren Kirchen öffentlich zu feiern. In anderen Räumen zu feiern, ist nicht erlaubt. Wir werden die Gottesdienstzeiten, Gottesdiensttage und Gottesdienstorte wie vor der Corona-Krise nach und nach wieder aufnehmen. Diese können Sie dem Mitteilungsblatt und auch im Internet auf der Homepage entnehmen.

  • Es wird nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden bei allen Gottesdiensten geben können. Die Zahl orientiert sich an der Größe des Kirchenraumes. Zwischen den Mitfeiernden muss mindestens 2 Meter Abstand nach allen vier Seiten gewährleistet sein. Familienmitglieder, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, werden nicht getrennt. Die einzelnen Sitzplätze sind gekennzeichnet. Alle Mitfeiernden müssen einen Sitzplatz haben. Stehplätze sind nicht möglich. Eine zusätzliche Bestuhlung darf nicht vorgenommen werden. Diese Regel gilt sowohl für die Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern, wie auch für andere Gottesdienstformen wie Rosenkranz, Anbetung und Andachten. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ebenso der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Menschenansammlungen an den Ein- und Ausgängen darf es nicht geben.
  • Im Eingangsbereich wird es die Möglichkeit zur Handdesinfektion
  • Auf den Gemeindegesang muss leider verzichtet werden, da dieser ein besonderes Infektionsrisiko birgt. Darum werden Vorsänger eingesetzt.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher wird empfohlen.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten notwendig. Diese können Sie telefonisch zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros oder per Mail tätigen. Durch die begrenzte Gottesdienstbesucherzahl kann es vorkommen, dass keine freien Plätze mehr vorhanden sind. Dann können Sie sich gleich für einen der nächsten Gottesdienste vormerken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich nicht gleich für alle Gottesdienste und Feiern eintragen lassen können. Das würde unsere Arbeit zwar erleichtern, wäre aber unter diesen gegebenen Umständen anderen gegenüber nicht gut.
  • Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.

Wie Sie sehen erfordert die Umsetzung und Lockerung der Gottesdiensteinschränkungen ganz viel an Organisation, Kraft, Überlegungen und zudem von allen eine gehörige Portion an Geduld, Ausdauer, Verständnis und vor allem Disziplin der Mitfeiernden.

Taufen in der Corona-Zeit
Diese oben ausgeführten Regelungen betreffen auch die Taufen, die ab sofort als Einzeltaufen stattfinden dürfen.

 

Erstkommunion und Firmung in der Corona-Zeit
Ausführliche Hinweise im Umgang mit den verschobenen Erstkommunionen und Firmungen werden in den nächsten Tagen gesondert von Rottenburg kommen.

 

Beisetzungen in der Corona-Zeit
Diese können ab sofort mit maximal 50 Teilnehmer*innen stattfinden.

 

Trauergottesdienst/Requiem in der Corona-Zeit
Die können in gleichem Rahmen gefeiert werden wie die anderen Gottesdienste.

 

Dass uns diese Regelungen und Vorgaben, die uns der Corona-Virus aufzwingt, so zu handeln, nicht gefällt, das können Sie sich leicht denken. Wir hätten es gerne anders, so richtig feierlich und mit viel Gesang, wie es dieser Zeit entsprechend wäre. Aber starten wir unter diesen schwierigen Bedingungen und machen wir das Beste daraus. Es kommen hoffentlich bald wieder die Zeiten, in denen wir nicht mehr so eingeschränkt Gottesdienste feiern müssen.

Ich grüße Sie herzlich, auch im Namen von Herrn Pfarrer Jast, mit der Bitte um Gottes Segen für Sie. Trotz gefordertem Abstand stehen wir zueinander und beten füreinander. Diese Zeit erfordert das im Besonderen.

Pfarrer Edgar Briemle, Administrator