Am 22. März 2020 wählen wir unseren Kirchengemeinderat neu.

1.025 Wahlberechtigte (2019) wählen 10 Mitglieder in den neuen
Kirchengemeinderat. Davon sollten 2 junge Erwachsene bis 26 Jahre dabei sein. Wahlberechtigt ist jedes Kirchengemeindemitglied ab 16 Jahren und mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchengemeinde.

Das Wahllokal im Pfarrstadel Schlier ist am 22. März 2020 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Alternativ gibt es die Möglichkeit der allgemeinen
Briefwahl.

Die Wahl wird nach der Ordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten und Pastoralräten (Wahlordnung/WahlO) in der Neufassung vom 1. März 2019 durchgeführt.

Der Kirchengemeinderat hat einen Wahlausschuss für die Organisation und Durchführung bestimmt. Folgende Personen sind im Wahlausschuss vertreten:

Josef Schuler Vorsitzender, Anita Friedrich stv. Vorsitzende, Johannes Dörflinger Schriftführer, Regina Pfleghaar Beisitzerin, Verena Unterweger Beisitzerin

Wählbar zum Kirchengemeinderat sind:
Volljährige, wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder und volljährige,
wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren.

Wichtige Änderungen:
Geschiedene, wiederverheiratete, in einer (eingetragenen) Partnerschaft
lebende Gemeindemitglieder sind grundsätzlich wählbar.
Keine Hinderungsgründe mehr in Bezug auf Verwandtschaft.
Wahlrecht heißt Mitspracherecht.
Ohne Kandidaten ist keine Wahl möglich und Sie verschenken dieses wertvolle Mitbestimmungsrecht.

Wir sind auf der Suche nach Kandidaten.

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben oder wenn Sie jemanden vorschlagen möchten, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Wahlausschusses, des Kirchengemeinderats oder an das Pfarrbüro.
Wirken Sie aktiv mit bei der Gestaltung eines lebendigen Gemeindelebens!

Beteiligen Sie sich. Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge und Ideen.

Mail: kgr-wahl@web.de
Katholische Kirchengemeinde St. Martin Schlier
www.unsere-seelsorgeeinheit.de