Alle Gemeindemitglieder sind vor Allerheiligen zum Empfang
des Bußsakramentes eingeladen:

Samstag, 14. Oktober in Grünkraut
Mittwoch, 25. Oktober in Schlier
Donnerstag, 26. Oktober in Unterankenreute
Samstag, 28. Oktober in Bodnegg

Jeweils von 18:00 Uhr – 18:45 Uhr

Vom 1. bis 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen (Allerseelen-Ablass) gewonnen werden. Außer den üblichen Voraussetzungen (Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie, entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Gebet nach Meinung des Hl. Vaters – diese Bedingungen können auch einige Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

  • Am Nachmittag des Festes Allerheiligen und an Allerseelen: Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis, oder:
  • Vom 1. Bis 8. November: Friedhofsbesuch, Gebet für die Verstorbenen.
  • Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch gewonnen werden.

Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt: Um diese Lehre (von den Sündenstrafen) und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was  der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Läuterungszustand. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt. (Nr. 1472) Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen“ anzuziehen (Nr. 1473). Der Ablass wird gewährt durch die Kirche, die Kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen (Nr. 1478). Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Fegefeuer für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen (Nr. 1479).

Pfarrer Michael Stork